Vortrag "Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung"
Petra Welz (Leiterin der Betreuungsbehörde Landratsamt Rastatt) zu Gast beim DRK Ottenau
(DRK TH) Am vergangenen Donnerstag begrüßte der DRK Ortsverein Ottenau Frau Petra Welz vom Landratsamt Rastatt im DRK- Zentrum zu einem Vortrag. Sie referierte als Leiterin der Betreuungsbehörde über das Thema „Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“. Insgesamt verfolgten über 80 Personen die Ausführungen von Petra Welz.
Durch Unfall, schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen kann jeder unerwartet in eine Situation geraten, in der er nicht mehr fähig ist, selbstständig über sich zu entscheiden und persönliche Wünsche umzusetzen. Dann steht die Frage im Raum, wer notwendige Dinge veranlasst und private wie geschäftliche Angelegenheiten regelt?
„Eine Vorsorgevollmacht oder General- bzw. allgemeine Vollmacht ist das geeignete Instrument, um eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in einer solchen Situation entscheiden darf“, erklärt Petra Welz. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Betroffenen sind die nächsten Angehörigen, entgegen einer weit verbreiteten Meinung in der Bevölkerung, nicht automatisch vertretungsbefugt.
Musterentwürfe und weitere Informationen gibt es bei der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rastatt.